Zwischen der Kurt Kropf GmbH Mechanische Fertigung, im Folgenden „Kurt Kropf GmbH“, und dem Käufer werden folgende Vereinbarungen getroffen:

  • § 1 Der Abschluss des Kaufvertrags erfolgt unwiderruflich, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen ein Widerrufsrecht gewähren.
  • § 2 Der im Kaufvertrag vereinbarte Preis ist garantiert. Lediglich im Falle eines nach Vertragsschluss vom Kunden gewünschten Aufschubs der Lieferung kommt der am Liefertag gültige Listenpreis zur Berechnung.
  • § 3 Die Preise verstehen sich ab Werk 91322 Gräfenberg. Ein vom Käufer gewünschter Versand wird gesondert berechnet und erfolgt auf dessen Gefahr. Bei einem Versendungskauf an einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet der Gefahrenübergang erst mit Übergabe der Kaufsache an den Käufer statt.
  • § 4 Erfüllt der Käufer seine Abnahme nicht, sind alle Nebenkosten wie Versandkosten und andere mit der Abwicklung des Kaufvertrags entstandenen Kosten sofort fällig. Außerdem wird für diesen Fall eine sofortige Abstandssumme in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises als Entschädigung vereinbart, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Kurt Kropf GmbH ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale ist.
  • § 5 Die Rechnungssumme ist fällig sofort nach vollständiger Lieferung ohne Abzug.
  • § 6 Die Kaufsache bleibt Eigentum der Kurt Kropf GmbH, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus dem zugrunde liegenden Kaufvertrag bezahlt hat. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Kaufsache an Dritte sind bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unzulässig. Zur Sicherung der Kaufpreisforderung der Kurt Kropf GmbH und der sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Ansprüche tritt der Käufer die ihm gegen seinen Arbeitgeber zustehenden Lohn- und Gehaltsforderungen – soweit sie der Pfändung unterworfen sind – an die Kurt Kropf GmbH ab. Die Kurt Kropf GmbH wird von dieser Zession nur Gebrauch machen, sofern der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät.
  • § 7 Mündliche Abmachungen sind in jedem Falle ungültig. Unsere Verkäufer und Mitarbeiter sind berechtigt, von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende schriftliche Erklärungen abzugeben.
  • § 8 Unsere Verkäufer und Mitarbeiter sind berechtigt, Anzahlungen entgegenzunehmen.
  • § 9 Mängelrügen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme anzuzeigen.
  • § 10 Ehepartner des Käufers haften als Gesamtschuldner, sofern es sich bei dem Kauf um ein Geschäft zur Deckung des angemessenen Familienbedarfs handelt.
  • § 11 Gerichtsstand für alle juristischen Personen und Kaufleute sowie für natürliche Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist 91301 Forchheim.
  • § 12 Nichtigkeiten einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen nicht.